Die SWE Netz GmbH ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, d.h. für sie dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.swe-netz.de veröffentlichten Website der SWE Netz GmbH.
Diese Website ist mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die folgenden Punkte sind mit den Vorgaben der WCAG 2.2 oder der EN 301 549 V3.2.1 derzeit nicht vereinbar und werden zeitnah behoben:
teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, grafische Bedienelemente, Grafiken, Logos und Icons
Layout- und dekorative Grafiken haben keine leeren Alt-Tags
Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund und von Grafiken und grafischen Bedienelementen teilweise nicht ausreichend
Im Footer werden nicht korrekt ausgezeichnete Layouttabellen genutzt
Vereinzelt fehlt die zugängliche Beschriftung von Links
Formulare sind nicht durchgängig barrierefrei bedienbar: Formularelemente sind teilweise nicht korrekt beschriftet, das autocomplete-Attribut wird nicht durchgängig genutzt
Sprechende Dokumenttitel fehlen
Die folgende Punkte ist mit den Vorgaben der WCAG 2.2 oder der EN 301 549 V3.2.1 derzeit nicht vereinbar. Da tiefgreifende strukturelle Anpassungen sowie die Überarbeitung zahlreicher Einzelseiten erforderlich sind, wird die Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind jedoch bemüht, die Konformität so schnell wie möglich herzustellen:
Inhalte sind stellenweise nicht korrekt gegliedert: Überschriften-Hierarchie wird nicht immer eingehalten, stellenweise keine korrekte Verwendung von Absätzen zur Gliederung
Inhalt nicht vollständig tastaturnavigierbar: Fokus teilweise nicht klar erkennbar oder verdeckt, Bereiche nicht überspringbar, Elemente wie Untermenüpunkte und Akkordeons nicht per Tastatur erreichbar
Im Zählerstandsmeldung-Formular gibt es keine Möglichkeit, die Daten vor dem Absenden nochmals zu prüfen
Karussell-Elemente sind nicht barrierefrei nutzbar
Einzelne Elemente haben nicht genügend Abstand für Touch-Bedienung auf Mobilgeräten
Nutzerdefinierte Einstellungen für Schriftgröße werden nicht beachtet
PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
Seitenübergreifende Bereiche und Navigation sind nicht vollständig barrierefrei, damit ist auch die Barrierefreiheitserklärung nicht vollständig barrierefrei
Der Quelltext der Seite weist Syntax-Fehler auf. Wir bemühen uns um Behebung. Teilweise sind die Fehler jedoch technisch bedingt und können voraussichtlich nur mit großem Aufwand behoben werden.
Diese Erklärung wurde am 19.05.2025 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durch die SWE Digital GmbH, einem Tochterunternehmen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, durchgeführten Selbstbewertung.
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns per E-Mail an barrierefreiheit@stadtwerke-erfurt.de an.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/