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FAQ zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Was ist gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Das neue Konzept der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ in § 42b EnWG ermöglicht künftig die einfache Nutzung von Gebäudestrom für alle Bewohner oder Nutzer eines Gebäudes. Anders als beim PV-Mieterstromzuschlag ist eine Förderung nach dem EEG ausgeschlossen. Die Modelle sind insbesondere dadurch abzugrenzen, dass bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung der Anbieter ausschließlich den durch die gebäudeeigene Solaranlage erzeugten Strom bereitstellt, also keine Vollversorgung anbietet. Die an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilnehmenden natürlichen oder juristischen Personen müssen ihren Reststrombedarf selbst decken. Neben dem Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber der Solaranlage, über den sie den Solarstrom anteilig nutzen können, ist ein weiterer regulärer Stromliefervertrag erforderlich.
Die durch die Gebäudestromanlage erzeugte elektrische, ggf. zwischengespeicherte Energie wird rechnerisch gemäß einem zwischen Anlagenbetreiber und teilnehmenden Letztverbrauchern zu vereinbarenden Verteilungsschlüssel (dynamisch oder statisch) auf alle teilnehmenden LetztverbraucherInnen aufgeteilt, begrenzt auf die Strommenge, die innerhalb eines 15-Minuten-Zeitintervalls in der Solaranlage erzeugt oder von allen teilnehmenden LetztverbraucherInnen verbraucht wird. Über den Gebäudestromnutzungsvertrag erfolgt auch die Abrechnung des genutzten Solarstroms durch den Betreiber der Solaranlage.

Begriffsbestimmungen nach §3 EnWG

Abs. 20a Gebäude:
überdeckte alleinstehende oder baulich verbundene bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können,
 
Abs. 20b. Gebäudestromanlage:
eine Erzeugungsanlage, die in, an oder auf einem Gebäude oder einer Nebenanlage dieses Gebäudes installiert ist, und aus solarer Strahlungsenergie elektrische Energie erzeugt, die ganz oder teilweise durch teilnehmende Letztverbraucher im Rahmen eines Gebäudestromnutzungsvertrags nach § 42b Absatz 1 verbraucht wird.

Fragen zu notwendigen Voraussetzungen

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus und möchte den auf dem Dach des Gebäudes erzeugten Strom mit nutzen, um meinen Strombezug zu reduzieren. An wen muss ich mich hierzu wenden? Anbieter einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist der Betreiber der Solaranlage. Bitte wenden Sie sich an diesen und erkundigen Sie sich nach den bestehenden Möglichkeiten hierzu. Sofern diese bestehen, wird Ihnen der Betreiber der PV- Anlage einen Gebäudestromnutzungsvertrag anbieten. Ihr Stromlieferant ist in diesem Fall nicht Ihr Ansprechpartner. Sofern Sie einen Gebäudestromnutzungsvertrag abschließen, kann es entsprechend der vertraglichen Bedingungen mit Ihrem Stromlieferanten notwendig sein, ihm ggfls. die Verringerung Ihres künftigen Strombezuges mitzuteilen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglichen zu können? Sowohl die Solaranlage wie auch die Teilnehmer an dieser Versorgungsmöglichkeit benötigen zur Erfassung des erzeugten und verbrauchten Stroms innerhalb eines 15-Minuten-Zeitintervalls ein sogenanntes intelligentes Messsystem. Sofern ein solches noch nicht vorhanden ist, kann die Ausstattung mit dieser Messtechnik beim Messstellenbetreiber (Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular mit dem Betreff „Sie haben eine Frage zur Messtechnik bzw. Messkonzepten?“) beauftragt werden. Erst nach der Installation dieser Messtechnik ist die technische Voraussetzung zur Nutzung der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gegeben.
Gibt es weitere Aspekte vor der Nutzung einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu beachten? Ja, Sie als Betreiber der Solaranlage müssen dem VNB die Einzelheiten zu den mit den Teilnehmern vereinbarten Aufteilungsschlüssel des erzeugten Stroms auf die einzelnen Parteien vorher mitgeteilt haben. Wenden Sie sich dazu bitte per Mail an netznutzung@stadtwerke-erfurt.de mit dem Betreff: "Aufteilungsschlüssel gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" unter Nennung der Adresse des Objektes sowie der Marktlokations- ID der beteiligten Teilnehmer.
Ich bin Betreiber einer Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus und möchte den erzeugten Stromes innerhalb des Objektes über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung den Mietern anbieten. Welcher Verteilschlüssel (dynamisch oder statisch) ist am besten geeignet, die größtmögliche Nutzung des erzeugten Stromes innerhalb des Gebäudes herbeizuführen? Ihnen steht die Wahl eines jeglichen Verteilschlüssels frei. Nach unserer Erfahrung hat sich allerdings für den größtmöglichen Verbrauch des erzeugten Stroms innerhalb des Gebäudes die Verwendung eines dynamischen Verteilungsschlüssel am geeignetsten erwiesen.
Wie verhalte ich mich als Eigentümer bei Auszug eines Kunden? Muss ich dies jemanden mitteilen? Der Betreiber der Solaranlage hat bei jeder Änderung des Aufteilungsschlüssels (z.B. Marktlokation entfällt oder eine neue kommt hinzu) dies dem VNB mitzuteilen. Erst nach einer solchen Mitteilung kann die Änderung durch den VNB in die Zukunft vorgenommen und wirksam werden.

Erhalte ich eine Einspeisevergütung?

Nein. Eine Einspeisevergütung ist für mögliche Überschusseinspeisungen in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht vorgesehen.