FAQ zu ausgeförderten Anlagen
Was sind denn ausgeförderte Anlagen? So werden Stromeinspeiseanlagen genannt, bei welchen ab 01.01.2021 die gesetzlich vorgeschriebene EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Mit diesem Datum sind Veränderungen und gegebenenfalls Umänderungen/Entscheidungen unumgänglich. Die Anlagenbetreiber im Netz der SWE Netz GmbH werden angeschrieben. Trotzdem ergeben sich Fragen.
Diese haben wir hier zusammengefasst:
Was passiert, wenn ich zum Stichtag die Anlage außer Betrieb nehmen möchte? Was ist zu tun?
Die Anzeige zur Außerbetriebnahme bzw. Stilllegung der Anlage muss mit dem entsprechenden Formular erfolgen. Der Zählerausbau erfolgt durch SWE Netz GmbH und muss via messstellenbetrieb@stadtwerke-erfurt.de angezeigt werden. Die Demontage und Entsorgung der Anlage liegt im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Mit Stillegung der Anlage endet automatisch das Vertragsverhältnis zum Einspeisevertrag, soweit dieser abgeschlossen wurde. Die Stillegung der Anlage muss durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister registriert werden.