Strom
Tel.: 0361 564-1000
Erdgas
Tel.: 0361 564-3333 oder
0800 7937342
Magdeburger Allee 34
99086 Erfurt
Erreichbar mit den Stadtbahnlinien 1 und 5, Haltestelle SWE/Lutherkirche.
Nachfolgend wird der Prozessablauf vom Antrag auf Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage bzw. Stromspeicher in das Verteilungsnetz der SWE Netz GmbH bis zur Inbetriebnahme und Vergütung Schritt für Schritt beschrieben. Dabei wurde eine Unterteilung vor und nach der Inbetriebnahme vorgenommen.
Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für Anlagen > 30 kW (AC-Nennleistung) (bitte untenstehendes Formular des Netzbetreibers verwenden)
Bearbeitung durch die SWE Netz GmbH
Nach Eingang der von Ihnen übergebenen Anmeldeunterlagen erhalten Sie von uns ein zeitnahes Antwortschreiben zu Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Sollten zu diesem Zeitpunkt von Ihnen notwendige Unterlagen für die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes fehlen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls mit diesem Schreiben mit. Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.
Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
Konformitätsnachweis sowie der dazugehörige Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit
Vorgaben der SWE Netz GmbH zur Systemsicherheit gemäß den aktuellen Regeln des jeweils gültigen EEG beachten
genaue Beschreibung der Schutzeinrichtungen und ein Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie der dazugehörige Prüfbericht
Wenn technisch erforderlich, ein maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) inklusive Projektunterlagen
Wenn technisch erforderlich, eine Bestellung der Anlage und gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. einen entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt.
Handelsregisterauszug bei Kaufmann- (kaufmännisch) bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
Von Ihnen einzureichen:
1. Technische Datenblätter zu den geplanten Wechselrichtern
2. Technische Datenblätter zu den geplanten Solarmodulen
3. Genaue Zuordnung der Solarmodule und Wechselrichter für jedes einzelne Gebäude (Modulbelegungsplan mit Zuordnung der Grundstücke)
Von Ihnen einzureichen:
Technische Datenblätter zu den geplanten Generatoren
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass dem Netzbetreiber spätestens drei Werktage vor dem Inbetriebnahmetermin eine schriftliche Netznutzungsanmeldung eines Lieferanten, der einen Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat, zur Belieferung der EEG-Anlage mit elektrischer Energie (Eigenbedarf der Anlage) ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt vorliegt.
Michael Tamms
Tel.: 0361 / 564 - 2436
Fax: 0361 / 564 - 2719
Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, § 5 Abs. 4 und Betriebsbereitschaftserklärung zur Inbetriebsetzung
Anmeldung nach § 6 EEG i.V.m. Anlagenregisterverordnung
Von Ihnen einzureichen:
Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung.