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Aufbau eines Zählerplatzes bei Direktmessungen


Im Netzgebiet der SWE Netz GmbH steht am Hausanschluss ein TT-Netz zur Verfügung. Die nachgeführte Anlage muss an diese Netzform angepasst sein.
 
Bei haushaltsüblichen Verbrauch beträgt die maximal zulässige Zählervorsicherung 63A. Diese ist als SH-Schalter auszuführen. Als haushaltsüblich zählen nicht: Erzeugungsanlagen, Ladesäulen und Gewerbe mit Dauerstrombelastung.
 
Die maximale Anzahl an Zählerplätzen mit je 35A SH-Schaltern beträgt pro Zählerschrank 16 (14 Kundenanlagen, eine Allgemeinanlage und ein TSG Feld). Jeder Zählerschrank ist mit einer separaten Hauptleitung vom Hausanschluss einzuspeisen.
Aufspleisskästen sind nicht zulässig!
 
Überspannungsschutz nach DIN EN 60305 (VDE 0185-305) mit Überspannungs-Schutzeinrichtung vom Typ 1 nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) dürfen im plombierten Bereich einer Kundenanlage verbaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1“ entsprechen.
Kombi Ableiter sind ebenfalls zulässig.
 
Der Zählerschrank ist mit einem 5-poligen Schienensystem und 3-Punkt-Befestigungen für Elektrozähler auszustatten. Pro Zählerschrank ist ein TSG Feld vorzusehen.
 
Es ist die Umsetzungshilfe zur VDE-AR-N 4101 bezüglich APL und APZ zu beachten.

Umsetzungshilfe
 
Richtlinien und Formulare
 
Änderungen oder individuelle Lösungen sind im Vorfeld bzw. bereits bei der Planung mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) abzustimmen.