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Informationen für Regelenergieanlagen

Einleitung

Zur Gewährleistung des Gleichgewichtes in der Stromerzeugung und Stromabnahme im Übertragungsnetz können Stromerzeugungsanlagen die grundsätzlich für den Eigenverbrauch vorgesehen sind bzw. Netzersatzanlagen, in den Regelenergiemarkt mit einbezogen werden.

Anforderungen

Für den wiederkehrenden temporären Betrieb o.g. Stromerzeugungs-und Netzersatzanlagen am Netz der SWE Netz GmbH müssen vom Betreiber nachfolgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Soweit bereits nicht erfolgt, muss für o.g. Stromerzeugungs-und Netzersatzanlagen eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt durch die SWE Netz GmbH. Hierfür ist die SWE Netz GmbH schriftlich zu beauftragen. Mit der Netzverträglichkeitsprüfung erhält der Betreiber eine schriftliche Bestätigung seiner Stromerzeugungsanlage, ggf. auch mit weiteren Festlegungen für den bestehenden Netzverknüpfungspunkt.
    Hier das entsprechende Antragsformular.

  • Ggf. bestehende Vereinbarungen und Netzanschlussverträge sind dahingehend den veränderten technischen Gegebenheiten/ Anschlussbedingungen anzupassen. Hierin sind auch die Kontakte und Adressen für alle notwendigen Informationsketten -hier insbesondere der Anlagenaufruf und Abschaltung- festzulegen.

  • Für den Netzparallelbetrieb solcher Stromerzeugungs-und Netzersatzanlagen müssen alle derzeit gesetzlich gültigen Technischen Anschlussbedingungen und Richtlinien erfüllt sein. Sofern eine solche Anlage noch nicht durch die SWE Netz GmbH für die Einspeisung und den Netzparallelbetrieb abgenommen und schriftlich freigegeben wurde, muss diese Eigenschaft in Form einer gemeinsamen Abnahme vor dem ersten einspeisenden Netzparallelbetrieb mit Hilfe eines Abnahmeprotokolls nachgewiesen und beiderseits schriftlich dokumentiert werden.

  • Hinsichtlich der Anlagenüberwachung gelten aus Sicht der SWE Netz GmbH die gleichen Richtlinien und Empfehlungen wie für Erzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb. Dies bedeutet, dass alle notwendigen technischen Parameter den Netzbetreiber am Übergabepunkt zur Verfügung gestellt werden müssen.
    Detaillierte Hinweise hierzu finden Sie in folgenden pdf- Dokument.

  • Hinsichtlich der Übergabemessung ist zu beachten, dass diese nach TAB mit einem Zweirichtungszähler ausgerüstet wird. Bei Anlagen über 100 kW muss diese als fernauslesbare 4-Quadrantenmessung ausgeführt werden.

Hinweis

Wir möchten darauf verweisen, dass der Netzparallelbetrieb von o.g. Stromerzeugungs- und Netzersatzanlagen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Netzbetreibers nicht zu lässig ist.