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FAQ zu ausgeförderten Anlagen

Was sind denn ausgeförderte Anlagen? So werden Stromeinspeiseanlagen genannt, bei welchen ab 01.01.2021 die gesetzlich vorgeschriebene EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Mit diesem Datum sind Veränderungen und gegebenenfalls Umänderungen/Entscheidungen unumgänglich. Die Anlagenbetreiber im Netz der SWE Netz GmbH werden angeschrieben. Trotzdem ergeben sich Fragen.

Diese haben wir hier zusammengefasst:

Was passiert, wenn ich zum Stichtag die Anlage außer Betrieb nehmen möchte? Was ist zu tun?

Die Anzeige zur Außerbetriebnahme bzw. Stilllegung der Anlage muss mit dem entsprechenden Formular erfolgen. Der Zählerausbau erfolgt durch SWE Netz GmbH und muss via messstellenbetrieb@stadtwerke-erfurt.de angezeigt werden. Die Demontage und Entsorgung der Anlage liegt im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Mit Stillegung der Anlage endet automatisch das Vertragsverhältnis zum Einspeisevertrag, soweit dieser abgeschlossen wurde. Die Stillegung der Anlage muss durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister registriert werden.

Welche Verträge ändern sich bei einem Weiterbetrieb meiner Anlage?

Der einzige Vertrag, welcher einer Änderung unterliegt, ist der Einspeisevertrag. Dieser endet durch Kündigung seitens der SWE Netz GmbH nach Ablauf des Förderzeitraumes. Der Weiterbetrieb der Anlage basiert auf den gültigen Regelungen des EEG. Der Abschluss eines neuen Einspeisevertrags ist grundsätzlich nicht notwendig.

Wichtig: Bestehende Lieferverträge mit Stromlieferanten bleiben unberührt.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Anlage weiterbetreiben möchte?Beibehaltung der Volleinspeisung (kein Umbau der Anlage notwendig)

Bei der Volleinspeisung gibt es zwei Möglichkeiten der Veräußerung für den erzeugten Strom:

Auffanglösung: Es wird eine stark reduzierte EEG-Vergütung ausgezahlt und es erfolgt die vollständige Abnahme des erzeugten Stromes durch den jeweiligen Netzbetreiber bis zum 31.12.2027 für Anlagen bis zu 100 kWp. Für Anlagen ab 100 kWp wird die Vergütung und Stromabnahme nur bis zum 31.12.2021 garantiert. Dies stellt aktuell die unkomplizierteste und wirtschaftlich vorteilhafteste Anschlusslösung dar.
Sonstige Direktvermarktung: Der Umstieg auf sonstige Direktvermarktung an einen Direktvermarkter ist unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften des EEG möglich.

Überschusseinspeisung (Umbau der Anlage notwendig)
Beim Umbau der Anlage auf Überschusseinspeisung muss die übliche Anmeldung eines Elektroinstallateurs erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der aktuelle Gesetzesentwurf eine Pönale zulasten von Anlagenbetreibern vorsieht, die sich für den Selbstverbrauch ihres Stroms vor Ort entscheiden. Diese wird nicht fällig, wenn die erzeugten und selbstverbrauchten Strommengen über ein intelligentes Messsystem erfasst werden. Diese Messsysteme sind momentan noch nicht am Markt erhältlich. Die Pönale entfällt bei Überschusseinspeisung auch dann, wenn Sie den überschüssigen Strom über einen Händler (Direktvermarkter) vermarkten. Die Pönale entspricht dem Arbeitspreis des jeweiligen Versorgungsgebietes. Bitte beachten Sie auch, dass für Selbstverbrauch nach Ablauf des Förderzeitraumes in jedem Fall die EEG-Umlage anteilig gezahlt werden muss.

Vollständiger Eigenverbrauch (Umbau der Anlage notwendig)
Beim Umbau der Anlage auf vollständigen Eigenverbrauch muss die übliche Anmeldung eines Elektroinstallateurs erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Kabinettsentwurf eine Pönale für Betreiber von Anlagen, die sich für den Selbstverbrauch ihres Stroms vor Ort entscheiden, enthält. Diese wird nicht fällig, wenn die erzeugten und selbstverbrauchten Strommengen über ein intelligentes Messsystem erfasst werden. Diese Messsysteme sind momentan noch nicht am Markt erhältlich. Die Pönale entspricht dem Arbeitspreis des jeweiligen Versorgungsgebietes. Bitte beachten Sie auch, dass für Selbstverbrauch nach Ablauf des Förderzeitraumes in jedem Fall die EEG-Umlage anteilig gezahlt werden muss.

Wie finde ich einen Marktpartner (Direktvermarkter), der mir meinen Strom abnimmt?

Durch Recherche auf einschlägigen Webseiten sind grundsätzlich diverse Direktvermarkter auffindbar. Sprechen Sie gegebenfalls Ihren Stromlieferanten an, ob dieser eine Möglichkeit bietet, Ihren Strom abzunehmen und zu vermarkten.

Was ist denn der Jahresmarktwert und wo kann ich weitere Informationen bekommen?

Was ist dieser Wert (Jahresmarktwert)?
-   Der Jahresmarktwert wird aus dem tatsächlichen Jahresmittelwert des Spotmarktpreises gebildet.
-   Der Spotmarktpreis ergibt sich durch Handelsaktivitäten im Strommarkt.
-   Dieser Marktwert kann deshalb erst im Folgejahr des jeweiligen Jahres endgültig ermittelt werden.
 
Wer ermittelt diesen Wert?
-   Der Jahresmarktwert wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern auf Basis der Spotmarktpreise berechnet.
-   Die konkrete Berechnung ist durch die Vorgaben der Anlage 1 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021 eindeutig festgelegt.
 
Ist dieser Jahreswert für das ganze Jahr fix?
-   Ja, dieser Marktwert ist für ein ganzes Jahr konstant.
-   Eine endgültige Gutschrift für die Strommengen kann damit nur im Folgejahr erstellt werden.
 
In welchem Portal wird dieser Wert der Öffentlichkeit bekannt gegeben?
-   Der Jahresmarktwert wird für die Öffentlichkeit auf dem Internetportal der vier Übertragungsnetzbetreiber unter folgendem Link in einer gesamten Marktwertübersicht veröffentlicht
-   Der Jahresmarktwert Solar ist  als die häufigste Art der Marktwerte unten am Ende der Internetseite aufgeführt.

Welche Kosten entstehen bei Weiterbetrieb oder Stilllegung/Außerbetriebnahme?

Preisblatt

Formular Stilllegung/Außerbetriebnahme

Darf ich nach Beendigung der 20 Jahre neue PV-Module installieren lassen, mit vielleicht größerer Leistung?

Es ist prinzipiell immer möglich neue PV Module als Neuanlage zu installieren und in Betrieb nehmen zu lassen. Die rechtlichen Regelungen für Neuanlagen gemäß EEG sind dabei zu beachten. Zur Beantragung sind alle relevanten Unterlagen notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link.

Muss ich bei Weiterbetrieb ab sofort Einspeisemanagementmaßnahmen durchführen oder habe ich weitere Systemregelungspflichten?

Für Anlagen, welche weiter betrieben werden, gelten die Regelungen der Bestandsanlage.

Für Neuanlagen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen und Anwendungsregeln.

Was passiert, wenn ich nicht auf das Schreiben reagiere oder Fristen versäume?

Sollten Sie uns keine Antwort übermitteln, wird Ihre Anlage generell in die Auffangregelung übernommen.

Wer kann mir bei weiteren Fragen Auskunft geben?

Bei Fragen zur Vergütung: Patrick Schlums (Patrick.Schlums@stadtwerke-erfurt.de) und Ulrich Seehagen (Ulrich.Seehagen@stadtwerke-erfurt.de)

Bei Fragen zur Technik: einspeiser.netz@stadtwerke-erfurt.de