Netz Portal

Ablauf des Anmeldeprozesses


Nachfolgend wird der Prozessablauf vom Antrag auf Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage bzw. Stromspeicher in das Verteilungsnetz der SWE Netz GmbH bis zur Inbetriebnahme und Vergütung Schritt für Schritt beschrieben. Dabei wurde eine Unterteilung vor und nach der Inbetriebnahme vorgenommen.

  • Vor Inbetriebnahme
  • Nach Inbetriebnahme

Erster Schritt: Antrag auf Anschluss und Netzverträglichkeitsprüfung für Anlagen mit einer Leistung größer oder gleich 30 kWp. (Bei Anlagen kleiner 30 kWp überspringen Sie diesen Bearbeitungsschritt und beginnen bei Schritt2.)

Ansprechpartner für Antragsunterlagen

Damit die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt und der technisch sowie wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt gemäß EEG ermittelt werden kann, sind über das Netz Portal nachfolgend aufgeführte Unterlagen dem Netzbetreiber zu übergeben.

Von Ihnen zu erstellen:

Maßstabsgerechter Lageplan aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des(r) Grundstücks(e) sowie der Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen

Windanlagen

Bei Windkraftanlagen ist zusätzlich ein Auszug aus dem Prüfbericht für die Netzverträglichkeit eines akkreditierten Prüfinstitutes mit Herstellerbescheinigung für den jeweiligen WEA-Typ (gemäß FGW) vorzulegen

Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung für Anlagen > 30 kW (AC-Nennleistung)

Nutzen Sie dazu unser Netz Portal
(Kategorie: "EEG- Anlagen", dann "Schritt 1: Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung von Erzeugungsanlagen bzw. Stromspeicher")


Bearbeitung durch die SWE Netz GmbH

Nach Eingang der von Ihnen übergebenen Anmeldeunterlagen erhalten Sie von uns ein zeitnahes Antwortschreiben zu Ihrer geplanten Erzeugungsanlage. Sollten zu diesem Zeitpunkt von Ihnen notwendige Unterlagen für die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes fehlen, bitten wir Sie über unsere Portallösung um die Korrektur Ihres "Antrages auf Netzverträglichkeitsprüfung" . Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.

Zusätzlich für Anschluss BHKW, Wasser- oder Windkraftanlagen


Von Ihnen einzureichen:

  • Technische Datenblätter zu den geplanten Generatoren

Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass dem Netzbetreiber spätestens drei Werktage vor dem Inbetriebnahmetermin eine schriftliche Netznutzungsanmeldung eines Lieferanten, der einen Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat, zur Belieferung der EEG-Anlage mit elektrischer Energie (Eigenbedarf der Anlage) ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt vorliegt.

Ansprechpartner für Antragsunterlagen

Kristin Schmidt

Vorheriger Schritt
Nächster Schritt

Erster Schritt: Einholung der noch offenen Daten vom Anlagenbetreiber

Nach der Zählersetzung und Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage werden die Inbetriebnahmeprotokolle an die SWE Netz GmbH übermittelt. Damit kann Ihre Anlage in das Abrechnungssystem integriert werden.
Im Anschluss werden Ihnen weiterführende Dokumente wie das Formular zur Zählerstandsermittlung und der Einspeisevertrag übermittelt.

Ansprechpartner für Einspeisevergütung und Einspeiseverträge


Ulrich Seehagen

Patrick Schlums

Von Ihnen zu erstellen:

Die von der SWE Netz GmbH gesendeten Dokumente sind ordnungsgemäß auszufüllen und wieder zurück zu übermitteln.

Registrierungsbestätigung der BNetzA (Vor Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister kann keine Vergütungszahlung erfolgen)

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